Dieter

ARNOLD

Mitglied des Bayerischen Landtages

Anträge

Was sind Anträge, welche Arten von Anträgen gibt es und was passiert mit Anträgen?

Nach § 59 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags können Anträge oder Änderungsanträge von Mitgliedern des Landtags oder von Fraktionen gestellt werden.
Änderungsanträge befassen sich, wie der Name bereites aussagt, mit Änderungen von bestehenden oder eingereichten Anträgen.

Anträge müssen immer mit den folgenden Worten beginnen: "Der Landtag wolle beschließen..."
Anträge müssen außer dem Antragstext selbst auch eine Begründung beinhalten. Diese Begründung muss sachlich gehalten werden. Anträge müssen auch in die Zuständigkeit des Bayerischen Landtags fallen. Wobei es natürlich auch möglich ist, dass Anträge gestellt werden können, in denen die Staatsregierung aufgefordert wird, sich auf Bundes- oder Europaebene für eine bestimmte Sache einzusetzen.

Eine Sonderstellung findet sich bei den Dringlichkeitsanträgen. Auch hier ist der Name bereits eine Erklärung der Antragsart. An bestimmten Plenartagen können die Fraktionen sogenannte Dringlichkeitsanträge stellen, die dann an die entsprechenden Ausschüsse verwiesen werden.

Nach den Beratungen in den Ausschüssen kommen die Anträge mit entsprechenden Beschlussempfehlungen der jeweils zuständigen Ausschüsse zurück ins Parlament und werden dort dann final beschlossen oder abgelehnt.

Es ist anzumerken, dass wir als AfD-Fraktion auch in der Vergangenheit bereits sehr viele konstruktive Anträge eingebracht haben, die jedoch alle von den anderen Parteien abgelehnt wurden. Wirkung erzielen wir trotzdem mit unseren Ideen, denn es kommt öfter vor, dass andere Fraktionen unsere Anträge mit einem gewissen Zeitversatz kopieren und dann als "eigene" Ideen einbringen.

Wenn Sie mehr über diesen Themenkomplex wissen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Mindestgewichte und Mindestfüllmengen einhalten

Die Inhalte von Fertiggerichten können durchaus von Packung zu Packung abweichende Füllmengen beinhalten. Insgesamt müssen die Füllmengen lediglich im Mittel der aufgedruckten Füllmenge entsprechen. Dies kann zu Benachteiligungen einzelner Verbraucher führen.
In der heutigen, hoch technisierten Zeit müssen die Unternehmen technisch in der Lage sein, die angegebenen Mengen auch genau in den Verpackungen abzufüllen. Genau das möchten wir mit diesem Antrag erreichen, um eine Gleichbehandlung aller Verbraucher zu gewährleisten.